Ja, über Ihr Bausparguthaben können Sie frei verfügen. Ausnahme hiervon bilden vom Staat geförderte Verträge. Diese Guthaben sind erst nach einer Bindungsfrist von sieben Jahren frei.
Wird für Bausparverträge ab 2009 die Zahlung der Wohnungsbauprämie gewährt, darf das Bausparguthaben nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Für junge Bausparer bis 25 Jahre gilt jedoch die alte Regelung. (Quelle: Bausparvertrag4You.de)